Häufig gestellte Fragen

Willkommen in der FAQ-Sektion von metal-moto! Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Produkte und Services.

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Fragen über Endschalldämpfer

Was bedeutet die e-Nummer?

Die „E-Nummer“ (oft im „E-Kreis“ aufgedruckt) ist das offizielle Typgenehmigungszeichen nach den UN/ECE-Regelungen – also das europäische Pendant zur „CE-Kennzeichnung“ speziell für Fahrzeugteile. Sie signalisiert:

Jedes Teil mit E-Kennzeichnung wurde nach einer bestimmten UN/ECE-Prüf verordnung (z. B. R22 für Helme, R75 für Reflektoren, R50 für Blinker, R46 für Spiegel) geprüft und für den Straßenverkehr freigegeben.

Die Ziffer im Kreis hinter dem „E“ gibt an, welches Land die Zulassung erteilt hat:
E 1 = Deutschland
E 2 = Frankreich
...
E11 = Großbritannien E 2 = Frankreich

Kurz gesagt: Die E-Nummer ist dein Nachweis dafür, dass das Zubehörteil amtlich geprüft und für den Straßenverkehr zugelassen ist. Ohne sie darfst du es in Deutschland (und den meisten anderen europäischen Ländern) nicht legal einsetzen!
















Was ist der Unterschied zwischen einer KBA, ABE und einer e-Nummer?

Der KBA-Nummer ist ein eindeutiger Code, den das Kraftfahrt-Bundesamt einem Fahrzeugtyp oder Bauteil nach erfolgreicher Typgenehmigung zuweist. Das gilt für die Sicherheitsteile eines Kraftfahrzeugs, wie z.B. der Bremshebel eines Motorrads (Interessanterweise nicht für den Kupplungshebel)

Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erlaubt, ein geprüftes Zubehör-Teil, ohne weitere Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu nutzen. Sie bestätigt, dass das Teil einbaufertig und sicher ist.

Die E-Nummer hingegen kennzeichnet Bauteile nach den ECE-Regelungen (z. B. Endschalldämpfer, Beleuchtung, Reifen). Sie zeigt, dass das Teil europaweit zugelassen und getestet wurde.

Während die KBA-Nummer intern bei Typgenehmigungen verwendet wird, garantieren ABE und E-Nummer die straßenzulässige Nutzung.

Bedeutet eine e-Nummer immer, dass das Zubehör-Teil legal ist?


Eine eingestanzte E-Nummer (bzw. das „e“ im Kreis mit der Ziffer des Zulassungslandes) bescheinigt, dass ein Bauteil nach den entsprechenden ECE-Regelungen typgeprüft und grundsätzlich für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Weicht das Zubehör-Teil von den im Fahrzeugbrief/­schein genannten Spezifikationen ab, kann auch ein e-gekennzeichnetes Teil unzulässig sein. Zudem müssen Einbau­vorschriften und Serien­fertigungsvorgaben genau eingehalten werden.

Kurz: Die E-Nummer bestätigt eine allgemeine Typzulassung, die legalen Rahmenbedingungen für deinen Einzelfall ergeben sich erst aus den begleitenden Dokumenten und nationalen Vorschriften (z.B. Lautstärkereglungen von Ländern oder Gemeinden).



Fragen über Helme

Wie ist ein Helm aufgebaut?

1. Außenschale

  • hergestellt aus Thermoplast (z. B. ABS), Fiberglas oder Carbon-Verbund
  • verteilt und absorbiert die Aufprallenergie großflächig über den Helm

2. Stoßdämpfende Innenschale (EPS-Liner)

  • Aus expandiertem Polystyrol (EPS)
  • Der EPS-Liner komprimiert sich kontrolliert bei einem Schlag, um die Energie zu dämpfen und die Übertragung auf den Kopf zu reduzieren

3. Komfort- und Polsterfutter

  • sind weiche, feuchtigkeitsabweisende Textilien, häufig herausnehm- und waschbar
  • sorgen für Passform, Tragekomfort und regulieren die Belüftung

4. Wangen- und Kopfpolster

  • dienen der perfekten Anpassung an die Kopfform

5. Visier und Sonnenblende

  • Außenscheibe aus kratz- und bruchfestem Polycarbonat
  • bei vielen Modellen ist ein zusätzliches integriertes Sonnenvisier enthalten

6. Belüftungssystem

  • Ein- und Auslassöffnungen (Vents) vorne und hinten
  • fördert den Luftstrom, beugt Beschlagen vor und erhöht den Tragekomfort

7. Verschlusssystem

  • es gibt einen Ratschen- oder Doppel-D-Ring-Verschluss

8. Kinnriemen und Polsterung

  • sind fest mit der Außenschale verbunden
  • sorgen dafür, dass der der Helm bei einem Sturz nicht "abhebt"